Staatliche Trauer in Deutschland
Berlin (dpa) – Über eine bundesweite Trauerbeflaggung wird im Bundesinnenministerium entschieden – in der Regel durch den Minister. Vor den Dienstgebäuden aller Bundesbehörden werden dann sowohl die Deutschland- als auch die Europaflagge auf halbmast gesetzt. Feste Kriterien für eine Trauerbeflaggung gibt es nicht – nach Angaben des Ministeriums wird von Fall zu Fall entschieden. Zuletzt […]
Berlin (dpa) – Über eine bundesweite Trauerbeflaggung wird im Bundesinnenministerium entschieden – in der Regel durch den Minister. Vor den Dienstgebäuden aller Bundesbehörden werden dann sowohl die Deutschland- als auch die Europaflagge auf halbmast gesetzt. Feste Kriterien für eine Trauerbeflaggung gibt es nicht – nach Angaben des Ministeriums wird von Fall zu Fall entschieden. Zuletzt gab es Halbmast-Beflaggung beim Staatsakt für den verstorbenen Altbundespräsidenten Richard von Weizsäcker sowie als Reaktion auf die Terroranschläge von Paris.
Neben Staatsakten und Staatsbegräbnissen für verdiente Persönlichkeiten ist die Trauerbeflaggung die einzige Form staatlicher Trauer in Deutschland. Eine kollektive Staatstrauer, bei der das öffentliche Leben vollständig zum Erliegen kommt, ist in der Bundesrepublik nicht vorgesehen. Aus dem Innenministerium heißt es zur Begründung, dies entspreche nicht dem Selbstverständnis als demokratischer Rechtsstaat.