Berlin (dpa/tmn) – Germanwings-Kunden sollten sich informieren, ob ihr Flug an diesem Donnerstag wegen des Pilotenstreiks ausfällt. Fluggäste können auf www.germanwings.de/aktuell den Flugstatus ihrer Verbindung prüfen. Wurde der gebuchte Flug gestrichen, können Kunden über die Germanwings-Webseite oder das Callcenter ihren Flug kostenlos stornieren oder umbuchen. Das teilte die Airline mit. Passagiere haben bei einem Streik […]

Berlin (dpa/tmn) – Germanwings-Kunden sollten sich informieren, ob ihr Flug an diesem Donnerstag wegen des Pilotenstreiks ausfällt. Fluggäste können auf www.germanwings.de/aktuell den Flugstatus ihrer Verbindung prüfen. Wurde der gebuchte Flug gestrichen, können Kunden über die Germanwings-Webseite oder das Callcenter ihren Flug kostenlos stornieren oder umbuchen. Das teilte die Airline mit.

Passagiere haben bei einem Streik allerdings keinen rechtlichen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung wegen eines Flugausfalls oder großer Verspätung. Denn ein Streik gilt nach derzeitiger Rechtsprechung als höhere Gewalt. In diesem Fall ist die Airline laut dem Bundesgerichtshof von der Zahlungspflicht entbunden. Normalerweise steht Passagieren bei einem Flugausfall oder einer Verspätung von mehr als drei Stunden eine Entschädigung zu. Die EU-Fluggastrechte-Verordnung sieht dabei je nach Flugstrecke eine Summe von 250, 400 oder 600 Euro vor.