Fluggäste haben bei Streik keinen Anspruch auf Entschädigung
29.09.2014 Berlin (dpa/tmn) – Bei Flugausfällen oder größeren Verspätungen wegen eines Streiks steht betroffenen Passagieren keine Ausgleichszahlung zu. Denn ein Streik wie der von den Lufthansa-Piloten geplante Ausstand am Dienstag gilt nach derzeitiger Rechtsprechung als höhere Gewalt. In diesem Fall ist die Airline laut dem Bundesgerichtshof von der Zahlungspflicht entbunden. Normalerweise steht Passagieren bei einem […]
29.09.2014
Berlin (dpa/tmn) – Bei Flugausfällen oder größeren Verspätungen wegen eines Streiks steht betroffenen Passagieren keine Ausgleichszahlung zu. Denn ein Streik wie der von den Lufthansa-Piloten geplante Ausstand am Dienstag gilt nach derzeitiger Rechtsprechung als höhere Gewalt. In diesem Fall ist die Airline laut dem Bundesgerichtshof von der Zahlungspflicht entbunden. Normalerweise steht Passagieren bei einem Flugausfall oder einer Verspätung von mehr als drei Stunden eine Entschädigung zu. Die EU-Fluggastrechte-Verordnung sieht dabei je nach Flugstrecke eine Summe von 250, 400 oder 600 Euro vor.