29.09.2014 Berlin (dpa/tmn) – Bei einem Pilotenstreik muss sich die Airline um die Passagiere am Flughafen kümmern. Wenn diese dort längere Zeit auf einen freien Platz in einer späteren Maschine warten müssen, stehen ihnen zum Beispiel Essen und Getränke zu. Meist erhalten sie Gutscheine, um sich am Flughafen versorgen zu können. Verschiebt sich der Flug […]

29.09.2014

Berlin (dpa/tmn) – Bei einem Pilotenstreik muss sich die Airline um die Passagiere am Flughafen kümmern. Wenn diese dort längere Zeit auf einen freien Platz in einer späteren Maschine warten müssen, stehen ihnen zum Beispiel Essen und Getränke zu. Meist erhalten sie Gutscheine, um sich am Flughafen versorgen zu können. Verschiebt sich der Flug auf einen anderen Tag, muss die Airline oder der Veranstalter die Übernachtung in einem Hotel übernehmen. Eine Pritsche im Terminal reicht in der Regel nicht aus. Es muss aber auch kein Fünf-Sterne-Haus sein. Den Transport vom Flughafen zum Hotel muss die Airline ebenfalls zahlen. Die Gewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) hat für Dienstag einen Streik bei Langstreckenflügen der Lufthansa ab Frankfurt angekündigt.