Streik bei Germanwings: Welche Ansprüche Betroffene haben
Bei Germanwings bleiben am Freitagvormittag wegen eines Streiks viele Maschinen am Boden. Welche Rechte haben Betroffene, wenn ihr Flug gestrichen wird? Hannover (dpa/tmn) – Kunden von Germanwings müssen sich auf einen Streik am Freitagvormittag einstellen: Zwischen 6.00 und 12.00 Uhr fallen der Airline zufolge 116 von 164 Flügen aus. Worauf sich Betroffene nun einstellen müssen und […]
Bei Germanwings bleiben am Freitagvormittag wegen eines Streiks viele Maschinen am Boden. Welche Rechte haben Betroffene, wenn ihr Flug gestrichen wird?
Hannover (dpa/tmn) – Kunden von Germanwings müssen sich auf einen Streik am Freitagvormittag einstellen: Zwischen 6.00 und 12.00 Uhr fallen der Airline zufolge 116 von 164 Flügen aus. Worauf sich Betroffene nun einstellen müssen und welche Rechte sie haben:
Wann darf ich einen Flug aufgrund eines Streiks kostenlos stornieren?
Um ihren Flug kostenlos stornieren zu können, müssen Fluggäste sich zunächst an die Airline wenden: «Sie muss Gelegenheit bekommen, eine Ersatzbeförderung zu organisieren», erläutert der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Sie ist dazu verpflichtet, diese schnellstmöglich anzubieten. Erst wenn sie das nicht tut, kommt eine kostenlose Stornierung in Betracht. «Wichtig ist jedoch, dass die Kunden diese Aufforderung belegen können, wenn sie später stornieren wollen oder auf eigene Faust eine Ersatzbeförderung organisieren.» Daher fordern Betroffene diese am besten schriftlich ein. Kümmert sich die Airline nicht, sei das anhand eines E-Mail-Verkehrs leichter zu belegen als bei einem Telefonat. Bei einem Gespräch am Schalter kommt auch eine schriftliche Bestätigung durch die Mitarbeiter in Betracht.
Wie lange muss ich am Flughafen auf eine Ersatzbeförderung warten?
Grundsätzlich müssen Fluggäste in Kauf nehmen, dass es auch bei der Ersatzbeförderung zu einer Verzögerung kommt, so Degott. Allerdings müsse die im Verhältnis zur Flugdauer stehen. Auf ein Ende des Streiks sollten sich Flugreisende am Freitag jedenfalls nicht vertrösten lassen. Wem das Warten auf eine angekündigte, aber nicht erfolgte Ersatzbeförderung zu lang wird, kann nach einer angemessenen Frist immer noch seinen Flug stornieren. Damit ist die Airline jedoch aus allen Pflichten entlassen. Und ob die Gäste auf eigene Faust schneller oder zum gleichen Preis ans Ziel kommen, ist keineswegs sicher. Organisiert die Airline hingegen die Ersatzbeförderung, muss sie auch eventuelle Mehrkosten übernehmen.
Welche Ansprüche habe ich, wenn ich am Flughafen strande?
Die Fluggesellschaft muss gestrandete Kunden betreuen. Die Leistungen gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung sind unabhängig davon, ob das Unternehmen für die Verspätungen oder Ausfälle von Flügen verantwortlich ist. Passagiere haben Anspruch auf Essen und Getränke, meist erhalten sie dafür Gutscheine. Verschiebt sich der Flug auf einen anderen Tag, muss die Airline die Übernachtung in einem Hotel übernehmen. Das ist für den Ausstand morgen jedoch nicht zu befürchten.
Habe ich Anspruch auf eine Entschädigung?
Normalerweise steht Reisenden bei einem Flugausfall oder massiven Verspätungen laut der EU-Fluggastrechte-Verordnung eine Ausgleichszahlung zu. Das gilt jedoch nach derzeitiger Rechtsprechung nicht, wenn höhere Gewalt vorliegt. Das ist laut Bundesgerichtshof bei Streiks grundsätzlich der Fall.