08.09.2014 Frankfurt/Main – Rückschlag für Flugpassagiere: Das Oberlandesgericht Frankfurt hat eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen eine Airline zurückgewiesen (Az.: 16 U 15/14). Sie hatte dagegen geklagt, dass Kunden schon bei der Buchung den vollen Flugpreis zahlen müssen. Die Verbraucherzentralen gehen wegen dieser Praxis derzeit bundesweit gegen Airlines vor. Vor den Landgerichten Frankfurt und Hannover […]

08.09.2014

Frankfurt/Main – Rückschlag für Flugpassagiere: Das Oberlandesgericht Frankfurt hat eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen eine Airline zurückgewiesen (Az.: 16 U 15/14). Sie hatte dagegen geklagt, dass Kunden schon bei der Buchung den vollen Flugpreis zahlen müssen.

Die Verbraucherzentralen gehen wegen dieser Praxis derzeit bundesweit gegen Airlines vor. Vor den Landgerichten Frankfurt und Hannover hatten sie zunächst Erfolg. Nun scheiterte die Verbraucherzentrale.

Argumente der Verbraucherschützer waren, dass eine entsprechende Klausel den Passagier unzumutbar belaste. Er müsse in eine extreme Vorleistung gehen und trage das Insolvenzrisiko der Airline.

Beides sei nicht gravierend, argumentierte jetzt das Oberlandesgericht. Airlines seien stärker als andere Unternehmen auf Planungssicherheit angewiesen.

Eine endgültige Entscheidung steht jedoch aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Revision zum Bundesgerichtshof ist zugelassen. (dpa)