Flugzeuge und Vögel passen nicht zusammen. Für die Tiere enden Begegnungen oft tödlich, den Maschinen drohen Triebwerksschäden. Für Passagiere bedeutet das Verspätungen – diese müssen sie klaglos erdulden. Karlsruhe (dpa) – Ein Feind der Vögel sind Flugzeuge. Im Luftraum geschehen immer wieder gefährliche Zusammenstöße. Die Tiere werden in die Triebwerke eingesogen und sterben. Auch das […]

Flugzeuge und Vögel passen nicht zusammen. Für die Tiere enden Begegnungen oft tödlich, den Maschinen drohen Triebwerksschäden. Für Passagiere bedeutet das Verspätungen – diese müssen sie klaglos erdulden.

Karlsruhe (dpa) – Ein Feind der Vögel sind Flugzeuge. Im Luftraum geschehen immer wieder gefährliche Zusammenstöße. Die Tiere werden in die Triebwerke eingesogen und sterben. Auch das Risiko für Mensch und Maschine ist groß. Nicht selten müssen die Flieger notlanden oder werden so schwer beschädigt, dass sie nicht abheben können. Die Folge: Verspätungen. Und für diese gibt es keine Entschädigung. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe entschieden.

Normalerweise steht Passagieren bei Verspätungen von mehr als drei Stunden eine Ausgleichszahlung bis zu 600 Euro zu. Das gilt jedoch nicht, wenn die Ursache auf «außergewöhnlichen Umständen» beruht, erklärte der Vorsitzende BGH-Richter Peter Meier-Beck und gab damit den Vorinstanzen recht. Für ihn zählt Vogelschlag klar zu diesen Umständen, die nicht dem normalen Flugbetrieb zuzurechnen sind und auf die Fluggesellschaften keinen Einfluss haben.

Die Kläger beurteilten das anders. Die Touristen waren in Gambia und in Fuerteventura gestrandet, nachdem Vögel das Triebwerk ihrer Maschinen lahmgelegt hatten. Erst mit einem Tag Verspätung kamen sie zu Hause an. Ihre Verteidiger argumentierten, dass Vogelschlag durchaus «normaler Bestandteil des Luftverkehrsbetriebes» sei. «Turbinenflugzeuge sind wie große Staubsauger, die durch die Luft fliegen, Vögel aufsaugen und dabei kaputtgehen», sagte ein Anwalt.

Dass solche Vogel-Flieger-Begegnungen keine Seltenheit sind, zeigt auch die Statistik des Ausschusses zur Verhütung von Vogelschlägen im Luftverkehr (DAVVL). Er rechnet für 2012 allein in Deutschland mit 1200 bis 1300 entsprechenden Anzeigen. Das sind im Schnitt mehr als drei pro Tag. Die Mehrzahl von ihnen geht allerdings glimpflich aus.

Was hätten die Fluggesellschaften in den Augen der Kläger tun können? Die Vögel von den Landepisten vertreiben, wie dies an vielen Flughäfen passiert. «Die Gesellschaften müssten den Nachweis bringen, dass sie von den Flughäfen solche Vergrämungsaktionen verlangen», sagte ein Anwalt. In Gambia und Fuerteventura gebe es da wohl Nachholbedarf. Als weitere Vorschläge nannte er die Entwicklung vogelsicherer Turbinen oder den Einsatz von Propellermaschinen. Mit der letzten Anmerkung brachte er die Richter zum Schmunzeln.

Für Richter Meier-Beck liegt es in der Verantwortung der Flughäfen und nicht der Fluggesellschaften, die Vögel mit Falknern oder Böllerschüssen zu vertreiben. Der Erfolg solcher Aktionen sei schwer zu fassen. «Welchen Umkreis muss denn ein Falke an einem Flughafen abdecken?» Und wie liege der Fall, wenn Vögel kurz vor dem Flughafengelände in die Turbinen gerieten? «Das ist alles nicht praktikabel», sagte der Richter.

Ähnlich beurteilte er in der Verhandlung die Forderungen der Kläger, dass die Fluggesellschaften für einen noch schnelleren Ersatz hätten sorgen müssen. Man könne nicht erwarten, dass an jedem Flughafen Reserveflieger bereitstünden.

Die Vertreter der Fluggesellschaften wiesen darauf hin, dass ihnen wegen Vogelschlags einiger finanzieller Schaden entstehe und schon aus diesem Grund alles dafür getan werde, um solche Unglücke zu verhindern. Eine Anwältin erinnerte daran, dass die Ausgleichszahlung seinerzeit auch eingeführt worden sei, um Fluggesellschaften zu disziplinieren, ihre Einsätze besser zu planen. «Bei Vogelschlag geht dieser Ansatz aber vollkommen ins Leere.»