Muss GdF Schadenersatz für abgesagten Streik zahlen?
Frankfurt/Main (dpa) – Das Arbeitsgericht in Frankfurt entscheidet heute über die Frage, ob Fluglotsen für ihre Streikankündigungen im Sommer vergangenen Jahres Schadenersatz zahlen müssen. Die Fluggesellschaften Lufthansa, Air Berlin und Ryanair verlangen in einer gemeinsamen Klage rund 3,2 Millionen Euro von der Gewerkschaft der Fluglotsen (GdF). Die GdF hatte im August 2011 während eines Arbeitskampfes […]
Frankfurt/Main (dpa) – Das Arbeitsgericht in Frankfurt entscheidet heute über die Frage, ob Fluglotsen für ihre Streikankündigungen im Sommer vergangenen Jahres Schadenersatz zahlen müssen. Die Fluggesellschaften Lufthansa, Air Berlin und Ryanair verlangen in einer gemeinsamen Klage rund 3,2 Millionen Euro von der Gewerkschaft der Fluglotsen (GdF).
Die GdF hatte im August 2011 während eines Arbeitskampfes bei der bundeseigenen Deutschen Flugsicherung (DFS) zweimal einen Streik angekündigt. Beide Ausstände waren aber nach Prozessen vor den Arbeitsgerichten gestoppt und schließlich mit einer Schlichtung beigelegt worden. Die Airlines begründen ihre Forderung nun damit, dass allein wegen der Ankündigungen zahlreiche Kunden abgesprungen und Planungskosten entstanden seien.
In einem ähnlich gelagerten, aber sogar tatsächlich durchgeführten Streik der Lotsen in Stuttgart im Jahr 2009 hatte das Gericht zugunsten der Gewerkschaft entschieden und die Klagen der Airlines abgewiesen. Die Gewerkschaften müssten in ihrer Tarifautonomie vor unübersehbaren Schadensersatzforderungen geschützt werden.