Überlingen (dpa) – Das Revisionsverfahren zum Flugzeugunglück von Überlingen, bei dem es um eine mögliche Haftung der Bundesrepublik geht, kann noch Jahre andauern. «Wir können keinen Zeitrahmen nennen», sagte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts Karlsruhe. Die Akten seien im Februar 2011 an einen Sachverständigen weitergeleitet worden, der ein Gutachten erstellen sollte. Gegenstand sei das Verhalten der […]

Überlingen (dpa) – Das Revisionsverfahren zum Flugzeugunglück von Überlingen, bei dem es um eine mögliche Haftung der Bundesrepublik geht, kann noch Jahre andauern. «Wir können keinen Zeitrahmen nennen», sagte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts Karlsruhe. Die Akten seien im Februar 2011 an einen Sachverständigen weitergeleitet worden, der ein Gutachten erstellen sollte. Gegenstand sei das Verhalten der Flugzeugbesatzung und des Fluglotsen, die Bedeutung des Kollisionswarnsystems und die Frage der Vermeidbarkeit des Unfalls, heißt es beim Gericht. Das Erstellen werde einen «längeren Zeitraum» in Anspruch nehmen.

Am 1. Juli 2002 waren bei dem Zusammenstoß einer russischen Passagiermaschine und eines Frachtflugzeugs über dem Bodensee 71 Menschen getötet worden. Das Landgericht Konstanz hatte in einem Urteil am 27. Juli 2006 der Klage der Bashkirian Airlines gegen die Bundesrepublik stattgegeben.

Es entschied, dass Deutschland für das Unglück haften muss, weil es die Schweizer Flugsicherung Skyguide rechtswidrig mit der Kontrolle des entsprechenden Luftraums beauftragt habe. Deshalb müsse der Bund für Schäden eintreten, die durch Fehler der Schweizer Fluglotsen entstanden sind. Skyguide solche hoheitlichen Aufgaben zu übertragen, verstoße zudem gegen die Verfassung, meinten die Richter.

Gegen das Urteil hatte der Bund Revision beim Karlsruher OLG eingelegt. Skyguide gilt als Hauptverursacher der Katastrophe.