Frankfurt/Main/Wiesbaden (dpa) – Zahlreiche Ausnahmegenehmigungen des hessischen Verkehrsministeriums hebeln nach einem «Spiegel»-Bericht das Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen aus. Allein im Mai ließ es 201 Starts und Landungen zwischen 23 und 5 Uhr in Frankfurt zu, schreibt das Magazin. In einigen Nächten, etwa am 11. Mai, erteilte das Ministerium mehr als 50 Ausnahmegenehmigungen. Der Flugplan habe […]

Frankfurt/Main/Wiesbaden (dpa) – Zahlreiche Ausnahmegenehmigungen des hessischen Verkehrsministeriums hebeln nach einem «Spiegel»-Bericht das Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen aus. Allein im Mai ließ es 201 Starts und Landungen zwischen 23 und 5 Uhr in Frankfurt zu, schreibt das Magazin. In einigen Nächten, etwa am 11. Mai, erteilte das Ministerium mehr als 50 Ausnahmegenehmigungen. Der Flugplan habe wegen schlechter Wetter- und Windbedingungen nicht in der regulären Zeit abgearbeitet werden können, lautete meist die Begründung. Das Bundesverwaltungsgericht hatte die hessische Landesregierung im April verpflichtet, die Anwohner am Frankfurter Flughafen von 23 bis 5 Uhr vor Fluglärm zu schützen. Vollständig eingehalten wurde das Nachtflugverbot laut «Spiegel» im Mai an nur drei Tagen.