Am Sonntag müssen Lufthansa-Fluggäste sich auf Behinderungen einstellen – die Flugbegleiter streiken. Das können Betroffene nun tun, um sich zu informieren und ihre Reise abzusichern. Berlin (dpa/tmn) – Wegen eines Warnstreiks der Flugbegleiter bei Lufthansa müssen Passagiere am Sonntag mit Einschränkungen rechnen. Diese Rechte haben Betroffene: Welche Flüge sind betroffen? Lufthansa bittet Reisende, sich regelmäßig […]

Am Sonntag müssen Lufthansa-Fluggäste sich auf Behinderungen einstellen – die Flugbegleiter streiken. Das können Betroffene nun tun, um sich zu informieren und ihre Reise abzusichern.

Wegen eines Warnstreiks der Flugbegleiter bei Lufthansa müssen Passagiere am Sonntag mit Einschränkungen rechnen. Diese Rechte haben Betroffene:

Welche Flüge sind betroffen?

Lufthansa bittet Reisende, sich regelmäßig auf ihrer Webseite zu informieren. Alternativ sollte man die Mobilnummer im Buchungsprofil oder Bonusprogramm Miles & More hinterlegen, damit man ein automatisches Update erhält.

Muss Lufthansa Reisende umbuchen?

Auf die Umbuchung haben Passagiere laut der Fluggastrechte-Verordnung der EU einen Anspruch. Möglich ist auch, dass Passagiere auf andere Transportmittel gebucht werden, wenn das Ziel per Bus oder Bahn erreichbar ist.

Steht Betroffenen bei Flugausfällen eine Entschädigung zu?

Ob Fluggästen bei einem Streik eine Entschädigung für Flugausfälle zusteht, ist juristisch umstritten. Der Bundesgerichtshof (BGH) befand 2012, dass ein Pilotenstreik ein außergewöhnlicher Umstand war. Die Folge: Die von Verspätungen und Annullierungen betroffenen Passagiere bekamen keine Entschädigung (Az.: X ZR 138/11; X ZR 146/11). Allerdings muss die Airline alles in ihrer Macht stehende unternehmen, um die Folgen des Ausstands zu minimieren.

Zudem hat der Europäische Gerichtshof inzwischen entschieden, dass sich eine Fluggesellschaft bei einem wilden Streit nicht ohne weiteres auf außergewöhnliche Umstände berufen kann (Az.: X ZR 111/17).

Ob das übertragbar auf reguläre Streiks ist, muss juristisch noch geklärt werden. Die Verbraucherzentralen raten daher: Wer vorsorglich Entschädigung beantragt, hat im Fall einer für Verbraucher positiven Entscheidung dieser Frage eine gute Ausgangslage, Geld zu bekommen.

Welche Regeln gelten für Pauschalurlauber?

Bei Pauschalreisen gilt: Der Reiseveranstalter muss sich um eine alternative Beförderung kümmern. Ab einer Verspätung von mehr als vier Stunden am Ankunftsort können Urlauber den Reisepreis nachträglich anteilig mindern. Verkürzt sich ein Kurzurlaub durch den Streik erheblich, kann der Gast die Reise auch stornieren. Er bekommt dann den Reisepreis zurück.

dpa/tmn may yyzz w4 sir