Es sieht oft aus wie eine Buchung. Doch wer im Netz über Flugsuchmaschinen eine Reise mit mehreren Teilstrecken bucht, hat zum Teil Verträge mit mehreren Airlines. Das bringt manchmal Probleme. Bei Flugbuchungen über Online-Portale wie Opodo, Swoodoo oder fluege.de kann es bei Erstattungsansprüchen zu einem für Nutzerinnen und Nutzer ärgerlichen Zuständigkeitsgeschacher kommen. Darauf weist die […]

Es sieht oft aus wie eine Buchung. Doch wer im Netz über Flugsuchmaschinen eine Reise mit mehreren Teilstrecken bucht, hat zum Teil Verträge mit mehreren Airlines. Das bringt manchmal Probleme.

Bei Flugbuchungen über Online-Portale wie Opodo, Swoodoo oder fluege.de kann es bei Erstattungsansprüchen zu einem für Nutzerinnen und Nutzer ärgerlichen Zuständigkeitsgeschacher kommen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin.

In aller Regel seien die Portale nur die Vermittler der Leistungen, Vertragspartner sei die Airline. Das kann vor allem dann zum Problem werden, wenn eine Flugreise aus mehreren Teilstrecken mit verschiedenen Airlines besteht.

Keiner fühlt sich zuständig

In dem Fall wurde meist mit jeder dieser Airlines ein Vertrag geschlossen – auch wenn es auf dem Portal wie eine einheitliche Buchung aussehe, so die Verbraucherzentrale. Vielen Reisenden sei das nicht bewusst. Kommt es dann etwa zu Verspätungen oder Flugausfällen, werden Fluggäste mitunter zwischen Vermittlungsportal und Airline «hin und her» geschoben, wenn sie Ansprüche geltend machen.

Mögliche Folge: «Scheinbar ist niemand zuständig und die Rückerstattung der Flugpreise lässt wochenlang auf sich warten», schreibt die Verbraucherzentrale.

Problem bei verpassten Anschlussflügen

Ein weiterer Nachteil dieses Modells: Wird eine Teilstrecke annulliert und erreichen die Passagiere deshalb die Anschlussflüge nicht, bleiben sie laut den Verbraucherschützern auf den Kosten für diese Flüge sitzen. In dem Fall bestehe lediglich Anspruch auf eine Rückzahlung der bezahlten Steuern und Gebühren.

dpa