Berlin (dpa) – Über wichtige Projekte zum Ausbau der erneuerbaren Energien und andere große Infrastrukturvorhaben sollen Gerichte künftig schneller entscheiden. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Verwaltungsgerichtsverfahren, die etwa den Ausbau von Straßenbahn-Netzen, Flughäfen, Bundeswasserstraßen, Windenergie-Anlagen, Hochspannungsleitungen und größeren Gasversorgungsleitungen betreffen. Er sieht unter anderem die Bildung spezialisierter Kammern oder Senate […]

Über wichtige Projekte zum Ausbau der erneuerbaren Energien und andere große Infrastrukturvorhaben sollen Gerichte künftig schneller entscheiden. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Verwaltungsgerichtsverfahren, die etwa den Ausbau von Straßenbahn-Netzen, Flughäfen, Bundeswasserstraßen, Windenergie-Anlagen, Hochspannungsleitungen und größeren Gasversorgungsleitungen betreffen.

Er sieht unter anderem die Bildung spezialisierter Kammern oder Senate für Planungsrecht vor sowie konkrete Fristen, damit sich die Verfahren zu solchen Großprojekten in Zukunft nicht mehr jahrelang hinziehen. Außerdem soll ein Gericht einen Mangel des angefochtenen Verwaltungsaktes dann außer Acht lassen können, «wenn offensichtlich ist, dass dieser in absehbarer Zeit behoben sein wird». Der Bundestag muss den Neuerungen noch zustimmen.

Baden-Württemberg, das bei Windkraftanlagen zu den Schlusslichtern unter den größeren Bundesländern zählt, hatte Anfang August bereits einen Infrastruktur-Senat am Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eingerichtet. Er soll insbesondere für Verfahren im Zusammenhang mit Windkraftanlagen zuständig sein.

Das Bundesjustizministerium hatte im Vorfeld betont, bei dem Vorhaben gehe es nur um eine Beschleunigung der Abläufe. Die Rechte der Kläger blieben vollständig erhalten.

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