Straßburg (dpa) – Russland muss einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zufolge vier Männer entschädigen, die während ihrer laufenden Asylverfahren monatelang in der Transitzone des Moskauer Flughafens Scheremetjewo festgesetzt wurden. Es habe keine rechtliche Grundlage dafür gegeben, sie dort festzuhalten, teilte der EGMR mit. Das Gericht sprach den vier Männern jeweils Entschädigungen zwischen 15 […]

Russland muss einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zufolge vier Männer entschädigen, die während ihrer laufenden Asylverfahren monatelang in der Transitzone des Moskauer Flughafens Scheremetjewo festgesetzt wurden. Es habe keine rechtliche Grundlage dafür gegeben, sie dort festzuhalten, teilte der EGMR mit. Das Gericht sprach den vier Männern jeweils Entschädigungen zwischen 15 000 und 26 000 Euro zu. Einer der Männer lebte insgesamt 19 Monate am Flughafen.

Die vier Männer stammten Gerichtsunterlagen zufolge aus dem Irak, Somalia, Syrien und dem palästinensischen Autonomiegebiet. Sie waren nicht gemeinsam nach Russland gereist. Ihnen allen wurde die Einreise verwehrt, woraufhin sie Asyl beantragten. Die Männer durften während des Asylverfahrens den Flughafen nicht verlassen und mussten in der Transitzone wohnen.

Dort seien die Lebensumstände erbärmlich gewesen, betonte das Gericht. Die Männer hätten in dem konstant beleuchteten Bereich schlafen müssen und hätten keinen Zugang zu Wasch- oder Kochmöglichkeiten bekommen. Letztendlich wurde allen Asyl verwehrt, sie reisten in verschiedene Länder aus, wie das Gericht mitteilte.

Der EGMR mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat. Gemeinsam kümmern sie sich um die Einhaltung und den Schutz der Menschenrechte in den 47 Mitgliedstaaten.

dpa ari xx n1 ik