29.09.2014 Hannover (dpa/tmn) – Fallen Flüge wegen eines Streiks aus, muss die Fluggesellschaft Passagiere schnellstmöglich auf anderem Weg an ihr Ziel bringen. Das wird am Dienstag viele Lufthansa-Kunden auf den Langstrecken mit Abflug von Frankfurt betreffen. Zwischen 8.00 und 23.00 Uhr wollen die Piloten diese Verbindungen bestreiken. Lufthansakunden müssen in diesem Fall unter Umständen einige […]

29.09.2014

Hannover (dpa/tmn) – Fallen Flüge wegen eines Streiks aus, muss die Fluggesellschaft Passagiere schnellstmöglich auf anderem Weg an ihr Ziel bringen. Das wird am Dienstag viele Lufthansa-Kunden auf den Langstrecken mit Abflug von Frankfurt betreffen. Zwischen 8.00 und 23.00 Uhr wollen die Piloten diese Verbindungen bestreiken. Lufthansakunden müssen in diesem Fall unter Umständen einige Stunden Verspätung in Kauf nehmen, sagt der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Wäre ihr Flug sehr spät am Abend gestartet, müssen sie eventuell auch in einem Hotel übernachten, bis ein Ersatzflug sie am nächsten Tag ans Ziel bringen kann. Die Fluggesellschaft muss in diesem Fall die Kosten für die Übernachtung übernehmen.

Und sie muss notfalls auch versuchen, betroffene Fluggäste auf andere Fluggesellschaften umzubuchen. Das werde ihr aber wahrscheinlich zu teuer sein, schätzt Degott. Passagiere sollten in diesem Fall Beweise dafür sammeln, dass die Lufthansa sie nicht auf einen Flug einer anderen Airline umbuchen wollte. Haben sie es – etwa aus beruflichen Gründen – eilig, könnten sie den Flug mit der anderen Fluggesellschaft dann selber buchen und sich anschließend mit Lufthansa um die Erstattung des Ticketpreises streiten, erklärt Degott. Dabei haben sie seiner Einschätzung nach durchaus Aussicht auf Erfolg, weil die Fluggesellschaft in so einem Fall ihrer Ersatzbeförderungspflicht nicht nachgekommen sei.

Ab der fünften Verspätungsstunde hat der Fluggast das Recht, sein Flugticket zurückzugeben und sich die Kosten erstatten zu lassen. Damit ist die Airline jedoch aus allen Pflichten entlassen. Das heißt, sie muss sich nicht mehr um Verpflegung oder Unterkunft während der Wartezeit kümmern. Meist wird deshalb von dieser Möglichkeit abgeraten.

Pauschalurlauber können zunächst ihren Reiseveranstalter in die Pflicht nehmen, sie möglichst schnell ans Ziel zu bringen. Können sie ihren Urlaub zum Beispiel erst zwei Tage später antreten, dürfen sie den Reisepreis um diese zwei Tage mindern.