Düsseldorf (dpa/tmn) – Bei Annullierungen und Verspätungen haben Flugreisende bestimmte Rechte – die sind beispielsweise in der EU-Fluggastrechteverordnung festgehalten. Längst nicht immer allerdings zahlen Airlines berechtigte Entschädigungen anstandslos aus, oder machen es Reisenden einfach, von ihrem Wahlrecht bei einer Annullierung (Rückerstattung oder anderweitige Beförderung) Gebrauch zu machen. Theorie hier, Praxis da «Theorie und Praxis gehen […]

Bei Annullierungen und Verspätungen haben Flugreisende bestimmte Rechte – die sind beispielsweise in der EU-Fluggastrechteverordnung festgehalten.

Längst nicht immer allerdings zahlen Airlines berechtigte Entschädigungen anstandslos aus, oder machen es Reisenden einfach, von ihrem Wahlrecht bei einer Annullierung (Rückerstattung oder anderweitige Beförderung) Gebrauch zu machen.

Theorie hier, Praxis da

«Theorie und Praxis gehen bei der Einforderung der Rechte manchmal sehr stark auseinander», beobachtet Jan Philipp Stupnanek von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Der Rat: Die Schriftwechsel und Telefonate, die man mit der Airline austauscht, sollte man aufheben beziehungsweise dokumentieren. Dies kann helfen, wenn Reisende sich externe Hilfe holen.

Sei es etwa bei einem Anwalt, bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP), bei Verbraucherschützern oder bei Portalen wie Fairplane, EUclaim, Flightright oder Airhelp, die auf Provisionsbasis oder mit Servicegebühren arbeiten.

Ansprüche prüfen

Möglicherweise bestehende Ansprüche kann man zunächst prüfen mit der kostenlosen, für iOS und Android verfügbaren Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW oder dem browserbasierten Selbsthilfe-Tool bei Flugproblemen des Europäischen Verbraucherzentrums.

dpa/tmn neb yyzz n1 amc