Erstattung von Flugtickets: Kunden sollten hartnäckig bleiben

Wer noch auf die Rückzahlung von Geld für einen ausgefallenen Flug wartet, sollte hartnäckig bleiben. Airlines müssen nach geltender Rechtslage den Ticketpreis erstatten, wenn ein Flug wegen Corona gestrichen wurde. «Stellt Ihnen die Fluggesellschaft für einen annullierten Flug einen Gutschein aus, müssen Sie das nicht akzeptieren», erklärt die Verbrauchzentrale Hamburg. Ein Gutschein sei ebenso wie […]
Wer noch auf die Rückzahlung von Geld für einen ausgefallenen Flug wartet, sollte hartnäckig bleiben.
Airlines müssen nach geltender Rechtslage den Ticketpreis erstatten, wenn ein Flug wegen Corona gestrichen wurde. «Stellt Ihnen die Fluggesellschaft für einen annullierten Flug einen Gutschein aus, müssen Sie das nicht akzeptieren», erklärt die Verbrauchzentrale Hamburg. Ein Gutschein sei ebenso wie jegliche Zahlung an die Fluggesellschaft im Fall der Insolvenz überhaupt nicht abgesichert. Das Risiko: «Geht eine Airline pleite, sehen Sie Ihr Geld nie wieder!»
Das Problem: Viele Fluggesellschaften halten Kunden hin. Verbraucher haben aber gute Argumente auf ihrer Seite. Bundesregierung und Reisewirtschaft pochten auf Zwangsgutscheine für Fluggäste und Pauschalurlauber – statt einer Rückzahlung des gezahlten Geldes für den Flug oder die Pauschalreise. Doch die EU-Kommission hat dieser Forderung endgültig eine Absage erteilt.
dpa