Berlin (dpa) – Auch an anderen Flughäfen haben Nachtflüge immer wieder für Streit gesorgt. Die geltenden Bestimmungen an den drei größten deutschen Flughäfen: FRANKFURT/MAIN: Flugverbot von 23.00 Uhr bis 5.00 Uhr. Jeweils eine Stunde davor und danach ist die Zahl der Flüge am größten deutschen Flughafen begrenzt. Es gibt aber Kritik an zahlreichen Ausnahmegenehmigungen für […]

Berlin (dpa) – Auch an anderen Flughäfen haben Nachtflüge immer wieder für Streit gesorgt. Die geltenden Bestimmungen an den drei größten deutschen Flughäfen:

FRANKFURT/MAIN: Flugverbot von 23.00 Uhr bis 5.00 Uhr. Jeweils eine Stunde davor und danach ist die Zahl der Flüge am größten deutschen Flughafen begrenzt. Es gibt aber Kritik an zahlreichen Ausnahmegenehmigungen für nächtliche Starts und Landungen inmitten des Ballungsraums.

MÜNCHEN: Flugverbot von 0.00 Uhr bis 5.00 Uhr. Zwischen 22.00 Uhr und 24.00 Uhr und von 5.00 bis 6.00 Uhr dürfen am zweitgrößten deutschen Flughafen nur vergleichsweise leise Maschinen starten und landen. Es gilt keine Höchstzahl, sondern ein Lärmkontingent. Damit wollen die Betreiber auf dem 30 Kilometer außerhalb Münchens gelegenen Airport 89 Flüge ermöglichen.

DÜSSELDORF: Die Nummer drei unter den deutschen Flughäfen hat eine sehr strikte Regelung. Zwischen 22.00 und 23.00 Uhr sind auf den Pisten am Düsseldorfer Stadtrand nur noch 33 Landungen erlaubt, keine Starts. Bestimmte Airlines dürfen bei Verspätungen bis Mitternacht und zwischen 5.00 und 6.00 Uhr landen. Ansonsten dürfen nachts nur kleine Propellermaschinen starten und landen.