Frankfurt/Oder (dpa/tmn) – Betroffene der neuen Sicherheitslücke bei Reisebuchungen im Internet sollten den Anbieter anhalten, die Daten zu sperren. Zur Not müsse dies per Gerichtsentscheid passieren, erklärt Jan Wilschke, Jurist bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Am Freitag war bekannt geworden, dass bei der Buchung eines Ryanair-Fluges über den Anbieter JT Touristik die Daten von knapp 5000 […]

Frankfurt/Oder (dpa/tmn) – Betroffene der neuen Sicherheitslücke bei Reisebuchungen im Internet sollten den Anbieter anhalten, die Daten zu sperren. Zur Not müsse dies per Gerichtsentscheid passieren, erklärt Jan Wilschke, Jurist bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Am Freitag war bekannt geworden, dass bei der Buchung eines Ryanair-Fluges über den Anbieter JT Touristik die Daten von knapp 5000 Passagieren im Internet einsehbar sind. Dies ist möglich, da alle Kunden eine einheitliche E-Mail-Adresse für den Web-Check-in bekamen.

JT Touristik zog die Konsequenz und bietet keine Ryanair-Flüge mehr an. Das Datenleck sei für Flüge geschlossen, die in der Zukunft liegen. Bei bereits durchgeführten Reisen sind die Daten noch zu sehen. Das sei aus technischen Gründen nicht anders möglich. Wilschke widerspricht dem jedoch. Würden die Daten nicht gesperrt und seien weiter einsehbar, könnten die Kunden vor Gericht ziehen, da Persönlichkeits- und Datenschutzrechte verletzt seien.

Ein ähnliches Datenschutz-Leck gab es vor einigen Wochen bei Unister. Damals konnten Ryanair-Flugdaten von anderen Passagieren sogar geändert werden. Dies ist bei JT Touristik nicht möglich.