Luxemburg (dpa) – Ein Berufungsgericht in Luxemburg wird darüber entscheiden, ob nach dem Absturz eines Luxair-Flugzeugs vor zehn Jahren die Angehörigen der Opfer eine Entschädigung bekommen. Das sagte ein Justizsprecher am Dienstag. Gegen die Entscheidung könne Revision eingelegt werden. Bei dem Unglück am 6. November 2002 war das Flugzeug auf dem Weg von Berlin nach […]

Luxemburg (dpa) – Ein Berufungsgericht in Luxemburg wird darüber entscheiden, ob nach dem Absturz eines Luxair-Flugzeugs vor zehn Jahren die Angehörigen der Opfer eine Entschädigung bekommen. Das sagte ein Justizsprecher am Dienstag. Gegen die Entscheidung könne Revision eingelegt werden. Bei dem Unglück am 6. November 2002 war das Flugzeug auf dem Weg von Berlin nach Luxemburg kurz vor dem Ziel abgestürzt. Unter den 20 Toten waren 15 Deutsche. Vier Ex-Mitarbeiter der Luxair sind im März 2012 in Luxemburg wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Für Entschädigungen aber sah sich das Gericht nicht als zuständig. Sieben deutsche und ein luxemburgischer Angehöriger legten Berufung gegen das Urteil ein – auf zivilrechtlicher Ebene.