Zürich (dpa) – In Zürich ist das Starten und Landen mit besonders lauten Flugzeugen in den Randzeiten ab sofort teurer. So steigt der Nachtzuschlag ab 22.30 Uhr für den Start eines Langstreckenflugzeugs – etwa Boeing B777-300ER – fast auf das Vierfache. Die neue Gebührenordnung ist seit Mittwoch in Kraft. Von 23.30 Uhr bis 06.00 Uhr […]

Zürich (dpa) – In Zürich ist das Starten und Landen mit besonders lauten Flugzeugen in den Randzeiten ab sofort teurer. So steigt der Nachtzuschlag ab 22.30 Uhr für den Start eines Langstreckenflugzeugs – etwa Boeing B777-300ER – fast auf das Vierfache. Die neue Gebührenordnung ist seit Mittwoch in Kraft. Von 23.30 Uhr bis 06.00 Uhr gilt in Zürich ein Nachtflugverbot.

Die Behörden wollen Fluggesellschaften dazu bringen, mit leiseren Maschinen oder zu anderen Zeiten zu fliegen. Die Einnahmen sollen ausschließlich in den Lärmschutz fließen, etwa für Schallschutzfenster für Flughafenanwohner.

Gemeinden in Süddeutschland streiten seit Jahren mit den Schweizern über den Fluglärm. Viele Starts und Landungen gehen über deutsches Staatsgebiet. Der Schutzverband für die Bevölkerung um den Flughafen Zürich begrüßte die Gebührenerhöhung, hält aber auch die neuen Gebühren noch für zu niedrig.

Diese Woche testen Forscher, ob leisere Anflüge mit einem neuen Assistenzsystem erreicht werden. Die Software macht Piloten Vorgaben, etwa wann das Flugzeug sinken oder wann das Fahrwerk ausgefahren werden soll. Das soll den Lärmpegel um bis zu einem Viertel senken.