Berlin (dpa/tmn) – Kommen Fluggäste nicht rechtzeitig an ihrem Ziel an, haben sie Anspruch auf Entschädigung. Je nach Flugstrecke bekommen Passagiere bis zu 600 Euro von der Airline zurück, berichtet die Stiftung Warentest in der Zeitschrift «Finanztest» (Ausgabe 9/2019). Das gilt zumindest für alle Flüge, die von einem Flughafen der Europäischen Union aus starten oder […]

Berlin (dpa/tmn) – Kommen Fluggäste nicht rechtzeitig an ihrem Ziel an, haben sie Anspruch auf Entschädigung. Je nach Flugstrecke bekommen Passagiere bis zu 600 Euro von der Airline zurück, berichtet die Stiftung Warentest in der Zeitschrift «Finanztest» (Ausgabe 9/2019). Das gilt zumindest für alle Flüge, die von einem Flughafen der Europäischen Union aus starten oder bei denen die Airline den Hauptsitz in der EU hat.

Zahlen muss die Airline, wenn sie das Ereignis, das zur Verspätung geführt hat, beeinflussen und vermeiden konnte. In der Praxis ist das umstritten. Technische Probleme der Flugzeuge etwa sind meist keine außergewöhnlichen Umstände, die die Fluggesellschaft von der Entschädigung befreien. Bei technischen Problemen durch Vogelschlag Systemausfälle am Flughafenterminal gehen Passagiere aber leer aus.