US-Airline erhebt Strafgebühr für nicht angetretenen Flug
Berlin (dpa/tmn) – Passagiere von Southwest Airlines zahlen Medienberichten zufolge künftig eine Strafe, wenn sie ihr Flugticket nicht in Anspruch nehmen. Die sogenannte No-Show-Gebühr falle an, wenn Fluggäste der günstigsten Buchungsklasse einen Flug nicht antreten, ohne die Airline vorher darüber zu informieren. Wie hoch die Gebühr sein soll und ab wann genau sie gilt, steht […]
Berlin (dpa/tmn) – Passagiere von Southwest Airlines zahlen Medienberichten zufolge künftig eine Strafe, wenn sie ihr Flugticket nicht in Anspruch nehmen. Die sogenannte No-Show-Gebühr falle an, wenn Fluggäste der günstigsten Buchungsklasse einen Flug nicht antreten, ohne die Airline vorher darüber zu informieren. Wie hoch die Gebühr sein soll und ab wann genau sie gilt, steht laut den Berichten noch nicht fest.
Mit der Gebühr erhofft sich die Airline wohl höhere Einnahmen. Melden Kunden, dass sie den Flug nicht antreten, kann das Unternehmen den freiwerdenden Platz erneut verkaufen.
Rechtlich sei das Verfahren allerdings zweifelhaft, sagte Reiserechtler Paul Degott aus Hannover dem dpa-Themendienst. Bei der Gebühr, die praktisch eine Strafe für den Passagier bedeutet, handele es sich möglicherweise um eine unangemessene Benachteiligung nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die Pflicht des Reisenden bestehe nur darin, den Ticketpreis zu bezahlen, sagte Degott. Es sei nicht seine Aufgabe, die Fluggesellschaft darüber zu informieren, ob er die gekaufte Leistung auch in Anspruch nimmt.