Köln (dpa) – Der beurlaubte Kölner Flughafenchef Michael Garvens will nach Angaben seines Anwalts an diesem Mittwoch wieder an seinem Arbeitsplatz erscheinen. Garvens macht eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln vom Dienstag für sich geltend, wonach der Flughafen ihn weiter beschäftigen muss. Die Flughafen Köln/Bonn GmbH ist demnach angewiesen, Garvens als Geschäftsführer «zu unveränderten Bedingungen weiter […]

Köln (dpa) – Der beurlaubte Kölner Flughafenchef Michael Garvens will nach Angaben seines Anwalts an diesem Mittwoch wieder an seinem Arbeitsplatz erscheinen. Garvens macht eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln vom Dienstag für sich geltend, wonach der Flughafen ihn weiter beschäftigen muss. Die Flughafen Köln/Bonn GmbH ist demnach angewiesen, Garvens als Geschäftsführer «zu unveränderten Bedingungen weiter zu beschäftigen», heißt es in dem Beschluss, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die einstweilige Verfügung sei Vize-Aufsichtsratschef Sven Schwarzbach persönlich überreicht worden, sagte Garvens‘ Anwalt. Der Manager werde um 9.00 Uhr im Büro sein.

Garvens war angesichts einer Untersuchung über mögliche Unregelmäßigkeiten am zweitgrößten NRW-Airport beurlaubt worden. Die Kölner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihn wegen Untreue. Der Airport-Chef weist die Vorwürfe über angebliche Fehler im Bereich der Geschäftsführung zurück. Das Landgericht machte am Dienstagabend keine Angaben zu dem Beschluss. Der Flughafen war für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen.