Karlsruhe (dpa) – Von wem bekommen Fluggäste bei einer Verspätung ihre Entschädigung? Mit dieser Frage beschäftigt sich der Bundesgerichtshof am Dienstag (9.00 Uhr) in Karlsruhe. Die Royal Air Maroc, bei der die Kläger einen Flug von Düsseldorf nach Nador in Marokko gebucht hatten, will für eine siebenstündige Verspätung nicht zahlen. Der Grund: Im Rahmen einer Wetlease-Vereinbarung […]

Karlsruhe (dpa) – Von wem bekommen Fluggäste bei einer Verspätung ihre Entschädigung? Mit dieser Frage beschäftigt sich der Bundesgerichtshof am Dienstag (9.00 Uhr) in Karlsruhe. Die Royal Air Maroc, bei der die Kläger einen Flug von Düsseldorf nach Nador in Marokko gebucht hatten, will für eine siebenstündige Verspätung nicht zahlen. Der Grund: Im Rahmen einer Wetlease-Vereinbarung hatte die Fluglinie Maschine und Besatzung von einem spanischen Unternehmen gemietet. Dieses sei deshalb das «ausführende Luftfahrtunternehmen», das für die Verspätung hafte, so die Royal Air Maroc.

Die Vorinstanzen sahen das genauso. Nun muss der BGH entscheiden. Ob er dies noch am selben Tag tut, ist unklar. (Az.: X ZR 102/16 und X ZR 106/16)