Keine Einigung zu Schadensersatz nach Vorfeldstreik
Frankfurt/Main (dpa) – Der Streit um die Folgekosten des Vorfeldstreiks im Februar am Frankfurter Flughafen geht weiter. Bei einem Gütetermin vor dem Frankfurter Arbeitsgericht konnten sich die Parteien am Freitag nicht auf einen Kompromiss einigen. Der Flughafenbetreiber Fraport verlangt gemeinsam mit den Fluggesellschaften Lufthansa und Air Berlin sowie der Deutschen Flugsicherung (DFS) rund 10 Millionen […]
Frankfurt/Main (dpa) – Der Streit um die Folgekosten des Vorfeldstreiks im Februar am Frankfurter Flughafen geht weiter. Bei einem Gütetermin vor dem Frankfurter Arbeitsgericht konnten sich die Parteien am Freitag nicht auf einen Kompromiss einigen. Der Flughafenbetreiber Fraport verlangt gemeinsam mit den Fluggesellschaften Lufthansa und Air Berlin sowie der Deutschen Flugsicherung (DFS) rund 10 Millionen Euro Schadensersatz von der Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF).
Die GdF hatte bei Fraport den Streik der Vorfeldleute organisiert und zudem die bei der DFS angestellten Towerlotsen zu einem Unterstützerstreik aufgerufen. Das Arbeitsgericht hatte im Eilverfahren beide Arbeitskämpfe untersagt. Zuvor waren aber bereits rund 1700 Flüge ausgefallen.
An dem Gericht sind in der jüngsten Zeit zwei ähnlich gelagerte Fälle zugunsten der Gewerkschaft entschieden worden. Bei einem Vorfeldstreik in Stuttgart und einer Streikdrohung der Lotsen gegen die Flugsicherung hatten Fluggesellschaften als unbeteiligte Dritte vergeblich Schadensersatz für ihre Flugausfälle und zusätzlichen Planungskosten verlangt.
Der Lufthansa-Anwalt beklagte vor Gericht erneut, dass die Fluggesellschaften von einer Vielzahl von Tarifkonflikten außerhalb ihres Einflussbereichs geschädigt würden. Dies müsse juristisch geklärt werden. Es gehe den Klägern nicht darum, die Gewerkschaft wirtschaftlich in die Knie zu zwingen. # dpa-Notizblock