BGH entscheidet über Fälligkeit von Flugpreisen sofort bei Buchung
Karlsruhe (dpa) – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über die sofortige Fälligkeit von Flugpreisen zum Zeitpunkt der Buchung beraten. Der Vorsitzende Richter warf in der Verhandlung am Dienstag die Frage auf, ob die Luftbeförderung mit dem Werkvertragsrecht befriedigend geregelt werden könne. Dem X. Zivilsenat liegen drei Urteile von Oberlandesgerichten vor, die in ähnlichen Fällen unterschiedlich geurteilt haben. […]
Karlsruhe (dpa) – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über die sofortige Fälligkeit von Flugpreisen zum Zeitpunkt der Buchung beraten. Der Vorsitzende Richter warf in der Verhandlung am Dienstag die Frage auf, ob die Luftbeförderung mit dem Werkvertragsrecht befriedigend geregelt werden könne. Dem X. Zivilsenat liegen drei Urteile von Oberlandesgerichten vor, die in ähnlichen Fällen unterschiedlich geurteilt haben.
Die Verbraucherzentrale NRW will Klauseln von Lufthansa, Condor und TuiFly zu Fall bringen, wonach der Fluggast den vollen Preis sofort beim Ticketkauf zahlen muss, auch wenn es bis Reisetermin noch mehrere Monate hin ist. Die Verbraucherschützer bemängeln unter anderem, dass damit das volle Insolvenzrisiko auf den Kunden abgewälzt werde.
Die Flugunternehmen halten dagegen, sie könnten das Inkassorisiko zahlungsunwilliger Kunden nicht tragen. Eine Zahlung erst bei Flugantritt wäre organisatorisch nicht machbar. Eine Entscheidung soll noch am Dienstag verkündet werden. (Az.: X ZR 97/14, 98/14 und 5/15)