Lufthansa-Streik: Checkliste für Reisende
Bei Lufthansa wird weiter gestreikt. Kunden haben jetzt mehrere Möglichkeiten: die Reise absagen, umbuchen und später aufbrechen oder eine Ersatzbeförderung einfordern. Wie Reisende am besten vorgehen. Frankfurt/Main (dpa/tmn) – Viele Lufthansa-Kunden haben sich mittlerweile an Streiks gewöhnt. Doch Ausfälle und Verzögerungen sind ärgerlich. An diesem Donnerstag wollen die Piloten auf der Langstrecke und am Freitag auf […]
Bei Lufthansa wird weiter gestreikt. Kunden haben jetzt mehrere Möglichkeiten: die Reise absagen, umbuchen und später aufbrechen oder eine Ersatzbeförderung einfordern. Wie Reisende am besten vorgehen.
Frankfurt/Main (dpa/tmn) – Viele Lufthansa-Kunden haben sich mittlerweile an Streiks gewöhnt. Doch Ausfälle und Verzögerungen sind ärgerlich. An diesem Donnerstag wollen die Piloten auf der Langstrecke und am Freitag auf der Kurz- und Mittelstrecke streiken. Um gut durch den Ausstand zu kommen, sollten Passagiere sich an folgender Checkliste orientieren:
Flugstatus prüfen:
Zuerst sollten Passagiere prüfen, ob ihr Flug tatsächlich ausfällt oder ob es Ersatz gibt. Das schauen sie am besten unter Eingabe ihrer Flugnummer im Internet nach (http://dpaq.de/7Qvwf). Telefonisch ist das Service Center unter 0800/850 60 70 zu erreichen. Passagiere, deren Flüge stattfinden, sollten mehr Zeit am Flughafen einplanen.
Umbuchungsangebot prüfen:
Wer flexibel ist und nicht so schnell wie möglich losfliegen muss, kann eine Umbuchung in Betracht ziehen. Die gibt es kostenfrei, wenn das Ticket vor oder am 18. März 2015 ausgestellt wurde. Das neue Reisedatum muss dann im Zeitraum bis zum 19. Juni 2015 liegen.
Ersatzbeförderung verlangen:
Wer nicht auf einen späteren Termin umbuchen will oder kann, sollte auf der Pflicht der Airline beharren, für eine Ersatzbeförderung zu sorgen. Dabei müssen Passagiere allerdings einige Stunden Verspätung in Kauf nehmen, womöglich verzögert sich der Abflug auf den folgenden Tag.
Verpflegung einfordern:
Wer wegen des Streiks länger wartet, muss von der Fluggesellschaft mit Essen und Getränken versorgt werden. Das schreibt die EU-Fluggastrechteverordnung vor. Verschiebt sich der Flug auf den nächsten Tag, muss die Airline auch die Übernachtung in einem Hotel und die Taxikosten übernehmen.