Entschädigung für Flugverspätung immer schriftlich einfordern
Stuttgart (dpa/tmn) – Die Entschädigung für einen verspäteten Flug sollten Kunden bei der Airline immer schriftlich einfordern. «Vom Weg über das Call Center würde ich abraten», sagt Dunja Richter von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Manche Airlines stellten auf ihrer Webseite ein Formular zur Verfügung, mit dem Passagiere ihre Ansprüche gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung geltend machen können. Generell sei […]
Stuttgart (dpa/tmn) – Die Entschädigung für einen verspäteten Flug sollten Kunden bei der Airline immer schriftlich einfordern. «Vom Weg über das Call Center würde ich abraten», sagt Dunja Richter von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Manche Airlines stellten auf ihrer Webseite ein Formular zur Verfügung, mit dem Passagiere ihre Ansprüche gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung geltend machen können. Generell sei es wichtig, mit schriftlichen Dokumenten wie der Bordkarte die Verspätung oder Annullierung eines Fluges belegen zu können, erklärt die Verbraucherschützerin.
Wie der WDR am Montag (12. Januar) in der Sendung «Aufgedeckt – die geheimen Tricks von Air Berlin» berichtet, sollen die Mitarbeiter des Call Centers von Air Berlin Kunden am Telefon ausdrücklich nicht über ihre Ansprüche informieren oder bewusst in die Irre führen. Air Berlin teilt auf Anfrage mit, dass sich die Mitarbeiter in den Call Centern in der Regel gar nicht mit Reklamationen beschäftigen. Jede Forderung nach Entschädigung werde individuell geprüft. Sei der Anspruch berechtigt, zahle das Unternehmen die nach EU-Recht vorgeschriebene Ausgleichszahlung.