Pilotenstreik: Kein Anspruch auf Umbuchung auf andere Airline
Frankfurt/Potsdam (dpa/tmn) – Sind Passagiere vom Lufthansa-Streik betroffen, haben sie keinen Anspruch auf eine Umbuchung auf eine andere Airline. Wird ihr Flug annulliert, haben sie das Recht auf eine zeitnahe Ersatzbeförderung mit der gleichen Airline oder bekommen das Geld zurück, erklärt Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Im aktuellen bietet Lufthansa jedoch freiwilllig eine Umbuchung […]
Frankfurt/Potsdam (dpa/tmn) – Sind Passagiere vom Lufthansa-Streik betroffen, haben sie keinen Anspruch auf eine Umbuchung auf eine andere Airline. Wird ihr Flug annulliert, haben sie das Recht auf eine zeitnahe Ersatzbeförderung mit der gleichen Airline oder bekommen das Geld zurück, erklärt Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Im aktuellen bietet Lufthansa jedoch freiwilllig eine Umbuchung auf eine andere Airline an, erklärte ein Lufthansa-Sprecher. Das können sowohl Partner innerhalb des Zusammenschlusses Star Alliance wie United Airlines sein, aber auch andere. Laut Fischer-Volk hat der Passagier in diesem Fall jedoch ein Wahlrecht. Will er nicht mit einer anderen Airline fliegen, muss er das nicht.