Hannover (dpa/tmn) – Fällt ein Flug wegen eines Streiks aus, muss die Airline schnellstmöglich eine Ersatzbeförderung organisieren. Außerdem ist sie verpflichtet, gestrandete Passagiere bei längeren Verspätungen mit Essen und Getränken zu versorgen, erklärt der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Eine Ausgleichszahlung steht ihnen jedoch nicht zu, da es sich laut dem Bundesgerichtshof bei einem Streik […]

Hannover (dpa/tmn) – Fällt ein Flug wegen eines Streiks aus, muss die Airline schnellstmöglich eine Ersatzbeförderung organisieren. Außerdem ist sie verpflichtet, gestrandete Passagiere bei längeren Verspätungen mit Essen und Getränken zu versorgen, erklärt der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Eine Ausgleichszahlung steht ihnen jedoch nicht zu, da es sich laut dem Bundesgerichtshof bei einem Streik um höhere Gewalt handelt. Die Piloten der Lufthansa wollen in den kommenden Wochen streiken. Einen exakten Termin nannte die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) zunächst nicht.