Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Hauptstadtflughafen Von Burkhard Fraune, dpa
Bauverzug, Kostenexplosion, Schallschutzstreit – der neue Berliner Großflughafen ist seit Wochen umkämpftes Terrain. Jetzt könnte der alte Streit um die Flugrouten neues Ungemach bringen. Leipzig/Berlin (dpa) – Der Berliner Hauptstadtflughafen wird an diesem Dienstag und Mittwoch wieder ein Fall für das Bundesverwaltungsgericht. Anwohner und Anrainer-Gemeinden wollen den Planfeststellungsbeschluss für das Milliardenprojekt kippen. Sie werfen dem […]
Bauverzug, Kostenexplosion, Schallschutzstreit – der neue Berliner Großflughafen ist seit Wochen umkämpftes Terrain. Jetzt könnte der alte Streit um die Flugrouten neues Ungemach bringen.
Leipzig/Berlin (dpa) – Der Berliner Hauptstadtflughafen wird an diesem Dienstag und Mittwoch wieder ein Fall für das Bundesverwaltungsgericht. Anwohner und Anrainer-Gemeinden wollen den Planfeststellungsbeschluss für das Milliardenprojekt kippen. Sie werfen dem Land Brandenburg und dem staatlichen Flughafenbetreiber vor, bei den Flugrouten getäuscht zu haben, um das Projekt nicht zu gefährden. Betroffene seien so um ihr Recht gebracht worden zu klagen.
Nach den im Januar dieses Jahres festgelegten Routen überqueren die Maschinen auf vielen Strecken andere Gemeinden als jahrelang angenommen. Nach zwei abgesagten Eröffnungsterminen soll der Flughafen nun voraussichtlich am 17. März 2013 in Betrieb gehen.
Ob die Richter dem Vorzeigeprojekt der Landesregierungen Berlins und Brandenburgs einen weiteren Schlag versetzen werden, ist offen. Dass es seine Genehmigung für den Planfeststellungsbeschluss komplett widerruft, gilt als unwahrscheinlich. Anwohner hoffen jedoch auf Kapazitätseinschränkungen. Ein Urteil will der Vorsitzende Rüdiger Rubel nach Gerichtsangaben noch im Juli verkünden.
Die Betreiber erwarten nach eigenen Angaben keine böse Überraschung. «Wir halten sämtliche Rechtsfragen zum Planfeststellungsbeschluss für geklärt», sagte Sprecher Ralf Kunkel. Er wies den Täuschungsvorwurf zurück. «Es gab und gibt keine Flugroutenverschwörung.»
Kläger-Anwalt Philipp Heinz warf dem brandenburgischen Infrastrukturministerium als Genehmigungsbehörde, der Flughafengesellschaft und der Deutschen Flugsicherung dagegen vor, die Bürger bewusst um ihre verfassungsmäßigen Rechte gebracht zu haben. Er verwies darauf, dass der Flughafen auch beim Schallschutz und bei den Baukosten die Vorgaben verletze. «Die Einschläge für den Flughafen kommen näher.»
Beide Seiten schöpfen auf ihre Weise Hoffnung aus der letzten Entscheidung des höchsten Verwaltungsgerichts zum Flughafen, dem Nachtflugurteil vom Oktober. Es hatte klargestellt, dass Flugrouten nicht im Planfeststellungsbeschluss festgelegt werden, sondern in einem gesonderten Verfahren kurz vor der Inbetriebnahme des Flughafens. Diese Unsicherheit über den Lärm sei «systemimmanent».
Andererseits heißt es im Urteil, dass dem Ministerium nach Einwänden der Flugsicherung klar gewesen sein müsste, dass es nicht zu Geradeausstarts kommen würde, wie im Planfeststellungsbeschluss von 2004 eingezeichnet. Als die Flugsicherung 2010 abknickende Routen vorschlug, löste das in Berlin und Brandenburg eine Protestwelle aus.