Luxemburg (dpa) – Knapp elf Jahre nach dem Absturz eines Luxair-Flugzeugs mit 20 Toten verhandelt ein Berufungsgericht in Luxemburg über Entschädigungen für Hinterbliebene. Zum Auftakt forderte Rechtsanwalt Dieter Grozinger für zehn Angehörige von drei getöteten deutschen Passagieren Schmerzensgelder von jeweils 60 000 bis 100 000 Euro. Die Höhe variiere nach Verwandtschaftsgrad. «Es ist eine moralische […]

Luxemburg (dpa) – Knapp elf Jahre nach dem Absturz eines Luxair-Flugzeugs mit 20 Toten verhandelt ein Berufungsgericht in Luxemburg über Entschädigungen für Hinterbliebene. Zum Auftakt forderte Rechtsanwalt Dieter Grozinger für zehn Angehörige von drei getöteten deutschen Passagieren Schmerzensgelder von jeweils 60 000 bis 100 000 Euro. Die Höhe variiere nach Verwandtschaftsgrad. «Es ist eine moralische Anerkennung des Leidens, die mit der Geldsumme entschädigt wird», sagte Grozinger am Dienstag. Die Familien hätten bis heute noch nicht abschließen können.

Bei dem Unglück am 6. November 2002 war das Flugzeug der luxemburgischen Gesellschaft Luxair auf dem Weg von Berlin nach Luxemburg kurz vor dem Ziel abgestürzt. Unter den 20 Toten waren 15 Deutsche. Nur zwei Menschen hatten den Absturz überlebt: der Pilot und ein französischer Passagier. Vier ehemalige Mitarbeiter der Luxair waren im März 2012 vor dem Bezirksgericht Luxemburg wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu Bewährungsstrafen verurteilt worden.

Für Entschädigungen hielt sich das Gericht damals nicht zuständig. Mehrere Angehörige legten auf zivilrechtlicher Ebene Berufung gegen das Urteil ein. Daher findet die Verhandlung jetzt vor dem Berufungsgericht statt.