Der Luftverkehr soll nachhaltiger werden. Im Zuge dessen trat am Anfang des Jahres eine EU-Verordnung in Kraft. Was schreibt sie vor?

Die Europäische Union hat mit der Verordnung 2023/2405 eine neue Regelung geschaffen, die den Luftverkehr nachhaltiger machen soll. Hauptsächlich dreht sich das Gesetz um die SAF-Beimischungsquoten. Es soll aber auch insbesondere das sogenannte „Tanking“ unterbinden, eine Praxis, die laut EU zu erhöhten CO₂-Emissionen führt.

Was bedeutet „Tanking“ im Luftverkehr?

„Tanking“ beschreibt eine Strategie von Fluggesellschaften, bei der sie absichtlich mehr Treibstoff als nötig in Ländern mit günstigen Preisen oder weniger Umweltauflagen tanken. Dadurch können sie an Flughäfen mit höheren Kosten oder strengeren Beimischungsvorgaben für nachhaltige Flugkraftstoffe (SAF) weniger nachtanken.

Das Problem:

• Höheres Gewicht – Mehr Kerosin an Bord erhöht das Gesamtgewicht des Flugzeugs, was wiederum den Kraftstoffverbrauch steigert.

• Höhere Emissionen – Durch das erhöhte Gewicht werden mehr CO₂-Emissionen verursacht, die den Klimaschutzeffekt von nachhaltigen Flugkraftstoffen konterkarieren.

• Wettbewerbsverzerrung – Airlines, die an Flughäfen mit SAF-Vorgaben tanken müssen, haben höhere Kosten als solche, die auf „Tanking“ setzen.

Die EU will dieser Praxis nun mit strikten Vorgaben entgegenwirken.

Verbot von „Tanking“: Was bedeutet das für Airlines?

Mit der neuen Verordnung sind Airlines verpflichtet, an bestimmten EU-Flughäfen mindestens 90 Prozent ihres jährlichen Kraftstoffbedarfs vor Ort zu tanken. Damit soll verhindert werden, dass Flugzeuge mit unnötig viel Treibstoff starten, nur um Preisunterschiede auszunutzen.

„Tanking“: Wer ist betroffen?

• Die Vorschriften gelten für alle Fluggesellschaften, die von EU-Flughäfen abfliegen – unabhängig von ihrer Herkunft.

• Betroffene Airlines müssen regelmäßig nachweisen, dass sie sich an die Tankpflicht halten.

Bei Verstößen drohen Sanktionen, die von den nationalen Behörden überwacht und durchgesetzt werden.

Beimischungsquote für nachhaltige Flugkraftstoffe (SAF)

Neben dem „Tanking“-Verbot regelt die Verordnung auch den Einsatz nachhaltiger Flugkraftstoffe. Airlines müssen künftig einen wachsenden Anteil an SAF tanken. Die Vorgaben sehen einen schrittweisen Anstieg der Beimischung vor, um die Nutzung umweltfreundlicher Kraftstoffe zu fördern. Derzeit gilt eine Beimischungsquote von zwei Prozent.