Ab 18. September gilt am Flughafen München eine neue Regelung für Flüssigkeiten im Handgepäck. Moderne CT-Scanner machen die 100-Milliliter-Grenze überflüssig.

Reisende am Flughafen München müssen sich ab Freitag, dem 18. September, nicht mehr an die bekannte 100-Milliliter-Regel für Flüssigkeiten im Handgepäck halten. An allen Sicherheitskontrollen des Airports sind künftig Behälter mit bis zu zwei Litern Fassungsvermögen erlaubt. Das teilte das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr mit.

Möglich macht das der Umstieg auf moderne Computertomographen. Die CT-Geräte liefern detailliertere Bilder als die bisherige Röntgentechnik und erkennen Flüssigkeiten präziser, weshalb Passagiere sie nicht mehr separat verpacken oder aus dem Gepäck nehmen müssen. Auch Laptops können künftig in der Tasche bleiben. Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter (CSU) sprach von mehr Komfort bei gleichbleibend hohen Sicherheitsstandards.

Millioneninvestition in neue Kontrolltechnik am Flughafen München

Für die Umrüstung auf die CT-Scanner hat der Freistaat nach eigenen Angaben rund 45 Millionen Euro investiert. Die Umstellung erfolgte demnach schrittweise im laufenden Flughafenbetrieb. München ist damit nicht der erste bayerische Airport mit der neuen Technik: Bereits im Mai war die Flüssigkeitsbeschränkung am Flughafen Nürnberg gefallen, wo die CT-Scanner inzwischen an allen Kontrollspuren im Einsatz sind.

Was sich für Reisende mit Flüssigkeiten im Handgepäck ändert

Bislang mussten Flüssigkeiten in Behältern von maximal 100 Millilitern in einem durchsichtigen Zip-Beutel verstaut und bei der Kontrolle separat vorgezeigt werden. Diese Vorgabe entfällt am Flughafen München ab dem 18. September komplett. Wer allerdings Behälter mit mehr als zwei Litern Inhalt mitführen möchte, kommt weiterhin nicht am aufgegebenen Reisegepäck vorbei – für sie gilt die neue Erleichterung nicht.

Der Zeitpunkt der Umstellung dürfte vielen Reisenden entgegenkommen: Zum Start des Oktoberfests dürfte der Andrang am Airport besonders groß sein, und die wegfallende Kontrollpflicht für Flüssigkeiten soll die Abfertigung an den Sicherheitsschleusen spürbar beschleunigen.