Körperscanner am Flughafen: Verweigern kann Ende der Reise bedeuten

08.06.2015 Kempten – Lehnen Passagiere am Flughafen den Körperscan oder andere Sicherheitskontrollen ab, kann ihnen der Flug verwehrt werden. Denn Sicherheitskontrollen fallen unter das staatliche Sicherheitsrecht, hier entschieden Länder autonom, erklärt Reiserechtsexperte Prof. Ernst Führich. «Als Passagier kann ich wenig machen, ich bin nicht in einer sicheren Rechtsposition», sagt Führich. Ob Nacktscanner, die den Körper […]
08.06.2015
Kempten – Lehnen Passagiere am Flughafen den Körperscan oder andere Sicherheitskontrollen ab, kann ihnen der Flug verwehrt werden. Denn Sicherheitskontrollen fallen unter das staatliche Sicherheitsrecht, hier entschieden Länder autonom, erklärt Reiserechtsexperte Prof. Ernst Führich.
«Als Passagier kann ich wenig machen, ich bin nicht in einer sicheren Rechtsposition», sagt Führich. Ob Nacktscanner, die den Körper eines Passagiers abbilden oder Scanner, die lediglich verdächtige Objekte zeigen und den Körper als Piktogramm darstellen: Verweigern heißt, unter Umständen nicht reisen zu dürfen. (dpa)