Wien, 29. Juni 2017 Der Flughafen Wien kann nach einem Urteil von grundsätzlicher Bedeutung wieder auf den Bau einer dritten Landebahn hoffen. Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat am Donnerstag ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG)kassiert. Dieses habe in seiner Ablehnung der Ausbau-Pläne vor allem den Klimaschutz und den Bodenverbrauch in einer verfassungswidrigen Weise in seine Interessensabwägung einbezogen, […]

Wien, 29. Juni 2017

Der Flughafen Wien kann nach einem Urteil von grundsätzlicher Bedeutung wieder auf den Bau einer dritten Landebahn hoffen.

Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat am Donnerstag ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG)kassiert. Dieses habe in seiner Ablehnung der Ausbau-Pläne vor allem den Klimaschutz und den Bodenverbrauch in einer verfassungswidrigen Weise in seine Interessensabwägung einbezogen, entschieden die Richter. Die Rechtssache geht nun zurück an das BVwG, das eine neuerliche Entscheidung treffen muss.

Das BVwG habe die Rechtslage gleich mehrfach grob missachtet. „Dieses gehäufte Verkennen der Rechtslage belastet die Entscheidung mit Willkür; es verletzt die Parteien im Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz“, kritisierte das oberste österreichische Gericht.

Im Kern hatte das Bundesverwaltungsgericht die Umweltschutzgründe für so wichtig erachtet, dass wirtschaftliche Argumente wie Arbeitsplätze und regionale Entwicklung kaum eine Rolle spielten. Seit zehn Jahren kämpft der Flughafen um die 3,7 Kilometer lange Landebahn, mit der er seine Kapazität von jetzt 23 Millionen Passagieren pro Jahr auf 37 Millionen 2025 steigern will. Das würde weitere rund 10 000 bis 15 000 Jobs bedeuten.