Berlin, 05. September 2018 Um eine Entschädigung für eine Annullierung oder deutliche Flugverspätung zu erhalten, wenden sich Reisende zunächst direkt an die Airline. Das hat zwei Monate Zeit für eine Antwort. Oft wiegeln Fluggesellschaften dabei ab und verweisen zum Beispiel allgemein auf technische Probleme oder das Wetter. Oder sie bieten Gutscheine von niedrigem Wert. Kunden […]

Berlin, 05. September 2018

Um eine Entschädigung für eine Annullierung oder deutliche Flugverspätung zu erhalten, wenden sich Reisende zunächst direkt an die Airline.

Das hat zwei Monate Zeit für eine Antwort. Oft wiegeln Fluggesellschaften dabei ab und verweisen zum Beispiel allgemein auf technische Probleme oder das Wetter. Oder sie bieten Gutscheine von niedrigem Wert. Kunden müssen sich darauf nicht einlassen. In einem nächsten Schritt können sie die Schlichtungsstelle söp in Berlin einschalten. Das ist kostenlos. Die Verfahren können sich aber hinziehen, das Ergebnis ist nicht bindend.

Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Fluggastrechteportalen, die quasi wie Inkasso-Dienste arbeiten. Sie gehen im Auftrag des Passagiers auch gerichtlich gegen die Airline vor – und kassieren dafür eine Provision von etwa 20 bis 30 Prozent. Der Kunde bekommt also nicht die volle Entschädigungssumme. Die Portale übernehmen in der Regel nur Fälle, die sie sicher gewinnen. Liegt der Fall nicht so eindeutig, besteht noch die Möglichkeit, sich einen Rechtsanwalt zu suchen und vor ein Gericht zu ziehen.