Brüssel/Montpellier, 02. August 2019 Die Billigairline Ryanair muss dem französischen Staat nach einer Entscheidung der EU-Wettbewerbshüter 8,5 Millionen Euro wegen rechtswidriger Beihilfen zurückzahlen. Verträge zwischen der Vereinigung für Tourismus- und Wirtschaftsförderung (APFTE) und der Fluggesellschaft zur Förderung des Flughafens Montpellier hätten gegen EU-Recht verstoßen, teilte die EU-Kommission am Freitag mit. Die Zahlungen der französischen Behörden […]

Brüssel/Montpellier, 02. August 2019

Die Billigairline Ryanair muss dem französischen Staat nach einer Entscheidung der EU-Wettbewerbshüter 8,5 Millionen Euro wegen rechtswidriger Beihilfen zurückzahlen.

Verträge zwischen der Vereinigung für Tourismus- und Wirtschaftsförderung (APFTE) und der Fluggesellschaft zur Förderung des Flughafens Montpellier hätten gegen EU-Recht verstoßen, teilte die EU-Kommission am Freitag mit.

Die Zahlungen der französischen Behörden an Ryanair hätten der irischen Fluggesellschaft einen Vorteil gegenüber der Konkurrenz verschafft, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Zugleich hätten sie anderen Regionalflughäfen geschadet. Dies sei ein Verstoß gegen die EU-Beihilfevorschriften.

Die EU-Kommission hatte die Untersuchung im vergangenen Jahr wegen der Beschwerde eines Ryanair-Konkurrenten eingeleitet. Hintergrund ist eine Abmachung zwischen Ryanair und der APFTE, wonach die irische Airline 8,5 Millionen Euro erhielt. Im Gegenzug warb Ryanair auf seiner Homepage für Montpellier und die Umgebung als Reiseziel.

Konkret kritisiert die EU-Kommission nun unter anderem, dass die Zahlungen nicht dem tatsächlichen Werbebedarf der APFTE entsprachen, sondern lediglich dazu dienten, Ryanair am Flughafen zu halten. Zudem seien die Vereinbarungen nur mit Ryanair und einer Tochtergesellschaft geschlossen worden, nicht aber mit anderen Airlines. Ryanair fliegt Montpellier seit April 2019 nicht mehr an.