Eingeschränkte Haftung bei Schäden: Elektronik ins Handgepäck

Potsdam, 03. September 2018 Kamera und Laptop gehören ins Handgepäck. Wer empfindliche elektronische Geräte dennoch im großen Koffer verstaut und aufgibt, muss sie bruchsicher verpacken – sonst gibt es bei Schäden keine Entschädigung von der Airline. Darauf macht die Verbraucherzentrale Brandenburg aufmerksam. Fluggesellschaften haften, wenn ein Koffer und dessen Inhalt beim Transport beschädigt wird. Die Höhe […]
Potsdam, 03. September 2018
Kamera und Laptop gehören ins Handgepäck. Wer empfindliche elektronische Geräte dennoch im großen Koffer verstaut und aufgibt, muss sie bruchsicher verpacken – sonst gibt es bei Schäden keine Entschädigung von der Airline. Darauf macht die Verbraucherzentrale Brandenburg aufmerksam.
Fluggesellschaften haften, wenn ein Koffer und dessen Inhalt beim Transport beschädigt wird. Die Höhe der Haftung ist jedoch begrenzt, derzeit auf rund 1385 Euro pro Passagier. Beschädigungen oder den Verlust eines Koffers sollten Flugreisende umgehend am Lost-and-Found-Schalter des Flughafens schriftlich anzeigen. Pauschalurlauber müssen zudem ihren Reiseveranstalter informieren.