easyJet: Verurteilung wegen Diskriminierung
12.02.2014 Hamburg – easyJet hat in Frankreich keinen einfachen Stand. Der Billigflieger ist erneut wegen Diskriminierung verurteilt worden. Der Vorwurf lautet Diskriminierung von behinderten Fluggästen. Der britische Billigflieger ist von einem Berufungsgericht in Paris zu einer Geldstrafe von 50.000 Euro verdonnert worden. Das Gericht ging damit weit über die 5000 Euro aus erster Instanz hinaus, […]
12.02.2014
Hamburg – easyJet hat in Frankreich keinen einfachen Stand. Der Billigflieger ist erneut wegen Diskriminierung verurteilt worden. Der Vorwurf lautet Diskriminierung von behinderten Fluggästen.
Der britische Billigflieger ist von einem Berufungsgericht in Paris zu einer Geldstrafe von 50.000 Euro verdonnert worden. Das Gericht ging damit weit über die 5000 Euro aus erster Instanz hinaus, blieb aber unter den von der Anklage geforderten 70.000 Euro. Zudem erhält die betroffene Passagierin 5000 Euro Schadensersatz.
In dem verhandelten Fall ging es um eine im Rollstuhl sitzende Frau, die ohne Begleitung reisen wollte. Der Flug von Paris nach Nizza war ihr im März 2010 verweigert worden. Sie war bereits an Bord und ein Pilot, der mit demselben Flugzeug reiste, hatte sich als Begleiter angeboten. Doch nach Rückfrage bei der Zentrale musste die Frau das Flugzeug wieder verlassen. Die Behinderte hatte am Vortag den Hinflug ohne Probleme zurücklegen können. Am 19. Juni muss sich easyJet wegen eines ähnlichen Falls vor einem Gericht in Bobigny bei Paris verantworten.
Eine Geldstrafe in Höhe von 70.000 Euro musste easyJet nach einem Berufungsverfahren im Vorjahr zahlen. Damals ging es um die Diskriminierung von drei behinderten Passagieren. Die drei Kläger, die unabhängig voneinander mit der Airline reisen wollten, waren am Pariser Flughafen Roissy-Charles de Gaulle zwischen November 2008 und Januar 2009 abgewiesen worden. (fvw)