München, 13. Februar 2017 Bei Alkoholfahrten im Straßenverkehr kann nicht nur der Führerschein in Gefahr sein. Wie der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) mitteilt, kann beispielsweise auch ein Waffen- oder Pilotenschein entzogen werden. „Es kommt dabei immer auf den Einzelfall an“, sagt Thomas Achelis vom KS. „Es geht um die Frage nach der Zuverlässigkeit der betreffenden Person.“ […]

München, 13. Februar 2017

Bei Alkoholfahrten im Straßenverkehr kann nicht nur der Führerschein in Gefahr sein.

Wie der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) mitteilt, kann beispielsweise auch ein Waffen- oder Pilotenschein entzogen werden. „Es kommt dabei immer auf den Einzelfall an“, sagt Thomas Achelis vom KS. „Es geht um die Frage nach der Zuverlässigkeit der betreffenden Person.“ So tauschen sich etwa das Luftfahrtbundesamt und das Kraftfahrtbundesamt laut KS aus – ein zeitweises Ruhen oder ein kompletter Entzug der Fluglizenz könne so das Resultat eines Alkoholdelikts sein.