Der Bundesrat hat die rechtliche Grundlage für digitale Fluggastabfertigung per Gesichtserkennung beschlossen. Was sich für Reisende an deutschen Flughäfen ändert.

Wer künftig fliegt, kann an deutschen Flughäfen auf Papier und Plastik verzichten. Der Bundesrat hat ein Gesetz gebilligt, das der Bundestag bereits Ende Juni verabschiedet hatte und das den rechtlichen Rahmen für eine digitale Fluggastabfertigung schafft. Damit dürfen Flughäfen und Airlines künftig bestimmte Daten aus Reisepässen und Personalausweisen elektronisch auslesen und für den Check-in-Prozess nutzen. Die Teilnahme bleibt für Passagiere freiwillig, die klassische Abfertigung mit Vorlage von Ausweis, Ticket und Bordkarte soll parallel weiter angeboten werden.

So funktioniert die digitale Fluggastabfertigung per Gesichtserkennung

Kernstück des neuen Verfahrens ist ein Foto, das einmalig am Flughafen aufgenommen wird. Auf dieser Basis erkennt ein System den Reisenden per Gesichtserkennung an den weiteren Stationen wieder – etwa beim Einchecken, an der Gepäckaufgabe, bei der Sicherheitskontrolle und beim Boarding. Ausweis oder Bordkarte müssen dann nicht mehr einzeln vorgezeigt werden. Eine Ausnahme bilden die Grenzkontrollen der Bundespolizei, die von der Neuregelung nicht betroffen sind und weiterhin klassisch ablaufen.

Airlines dürfen die Daten von EU-Bürgerinnen und -Bürgern einmal zu Reisebeginn erfassen, entweder über eine App oder an Selbstbedienungsterminals im Terminal. Auch Staatsangehörige aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz können das Verfahren nutzen. Aus Datenschutzgründen ist die Speicherdauer strikt begrenzt: Spätestens drei Stunden nach dem Abflug müssen die erfassten Daten wieder gelöscht werden.

Weniger Wartezeit, aber noch keine Pflicht

Für die Luftfahrtbranche ist das Gesetz vor allem eines: eine Grundlage, keine Blaupause. Der Gesetzgeber regelt lediglich, dass die Datenverarbeitung rechtlich zulässig ist – wie genau die digitale Fluggastabfertigung technisch und organisatorisch umgesetzt wird, entscheiden Flughäfen und Airlines selbst. Erwartet wird vor allem, dass sich Abläufe an den Kontrollpunkten beschleunigen und der Personalbedarf an einzelnen Stationen sinkt, weil Dokumentenprüfungen entfallen.

Ganz neu ist der Ansatz nicht: Bereits jetzt laufen erste Pilotprojekte. Am Flughafen Berlin wird die Technik erprobt, ebenso bei der Lufthansa in Frankfurt, dort speziell für Reisende in die USA. Diese Projekte dienen als Testlauf für die breitere Einführung, die durch das neue Gesetz nun rechtlich absicherbar ist.

Was Reisende jetzt wissen müssen

Für Passagiere ändert sich zunächst wenig – wer die klassische Abfertigung bevorzugt, kann sie weiterhin nutzen. Wer sich für das digitale Verfahren entscheidet, muss einmalig ein Foto erstellen lassen und seine Ausweisdaten freigeben. Ob und wann die digitale Fluggastabfertigung an einem bestimmten Flughafen tatsächlich verfügbar ist, hängt von den jeweiligen Betreibern und Airlines ab. Ein bundesweiter Standard oder eine flächendeckende Einführung ist mit dem Gesetz nicht verbunden – es schafft lediglich die Möglichkeit dazu.

Kritische Stimmen dürften vor allem den Datenschutz thematisieren: Auch wenn die Löschfrist von drei Stunden eng gefasst ist, bedeutet die biometrische Erfassung am Flughafen einen weiteren Schritt in Richtung automatisierter Personenkontrolle im öffentlichen Raum. Wie sich das Verfahren in der Praxis bewährt, dürften die laufenden Pilotprojekte in Berlin und Frankfurt in den kommenden Monaten zeigen.