Berlin (dpa) – SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz verzichtet nach einem Medienbericht im Bundestagswahlkampf auf die auch ihm zustehende Inanspruchnahme der Flugbereitschaft von Bundeswehr und Bundespolizei. Auch die Bundesminister der Sozialdemokraten nähmen die Flugdienste nicht in Anspruch, teilte die Partei dem «Spiegel» mit. Das Magazin berichtet weiter, dass die CDU die Kosten für Flüge ihrer Vorsitzenden, Kanzlerin […]

Berlin (dpa) – SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz verzichtet nach einem Medienbericht im Bundestagswahlkampf auf die auch ihm zustehende Inanspruchnahme der Flugbereitschaft von Bundeswehr und Bundespolizei. Auch die Bundesminister der Sozialdemokraten nähmen die Flugdienste nicht in Anspruch, teilte die Partei dem «Spiegel» mit. Das Magazin berichtet weiter, dass die CDU die Kosten für Flüge ihrer Vorsitzenden, Kanzlerin Angela Merkel, mit Bundeswehr-Flugzeugen oder Polizeihubschraubern zu Wahlkampfterminen entsprechend den Richtlinien erstattet.

Die Richtlinien für die Nutzung der Flugbereitschaft sehen vor, dass die Kosten pro Person nach der tatsächlichen Flugstrecke abgerechnet werden, jeweils entsprechend dem Normaltarif der Ersten Klasse beziehungsweise Business-Class eines gewerblichen Anbieters. Dies teilte ein Sprecher des zuständigen Verteidigungsministeriums auf Anfrage mit. Der genutzte Flugzeug- oder Hubschrauber-Typ spielt dabei keine Rolle. Sicherheitspersonal wird nicht mitberechnet.

Das Magazin schrieb, dass mit dieser Erstattungsregelung nur ein Bruchteil der tatsächlichen Maschinenkosten abgedeckt sei. Die CDU habe dazu mitgeteilt, dass man sich an die Bestimmungen halte.