Berlin, 21. Dezpmber 2015 Auf vielen Gabentischen werden in diesem Jahr wohl Drohnen liegen. Die Verkaufszahlen für die kleinen Fluggeräte steigen und steigen. Einige Fakten: GEWICHT: Bis zu einem Gewicht von fünf Kilogramm ist der Betrieb von Drohnen ohne Erlaubnis möglich. Fluggeräte, die mehr wiegen, darf man nur mit Einverständnis der Flugverkehrskontrolle steigen lassen. SICHT: […]

Berlin, 21. Dezpmber 2015

Auf vielen Gabentischen werden in diesem Jahr wohl Drohnen liegen.

Die Verkaufszahlen für die kleinen Fluggeräte steigen und steigen. Einige Fakten:

GEWICHT: Bis zu einem Gewicht von fünf Kilogramm ist der Betrieb von Drohnen ohne Erlaubnis möglich. Fluggeräte, die mehr wiegen, darf man nur mit Einverständnis der Flugverkehrskontrolle steigen lassen.

SICHT: Der Pilot muss während des Betriebes sein Fluggerät jederzeit ohne Hilfsmittel sehen können – also ohne Fernglas oder Nachtsichtgerät. Die maximale Flughöhe darf 100 Meter nicht übersteigen.

ÜBERFLUG: Über Menschen und Menschenansammlungen ist der Überflug verboten, ebenso über Krankenhäusern, Kraftwerken und Gefängnissen. Wer seine Drohne in einem Abstand von weniger als 1,5 Kilometer zu einem Flugplatz oder Flughafen steigen lassen will, braucht eine Erlaubnis der Luftaufsicht.

IM EINSATZ: Neben der Landespolizei in einigen Bundesländern nutzt auch die Bundespolizei Drohnen zur Aufklärung. Die Fluggeräte sind tendenziell etwas größer als privat genutzte und mit mehreren hochauflösenden Foto- und Videokameras bestückt, darunter einer Infrarotkamera. Die Drohne „Fancopter“ kann auch in Gebäuden eingesetzt werden.