Keine Entschädigung bei Ausfällen wegen Lotsenstreik in Frankreich
Berlin, 26. Januar 2016 Betroffene des Fluglotsenstreiks in Frankreich erhalten bei Verspätungen und Ausfällen keine Entschädigung. Wird ein Flug annulliert oder verzögert er sich um mehr als drei Stunden, steht Passagieren nach EU-Recht eigentlich eine Ausgleichszahlung zu – nicht aber bei einem Streik. Denn dann liegt nach derzeitiger Rechtsprechung ein Fall von höherer Gewalt vor. […]
Berlin, 26. Januar 2016
Betroffene des Fluglotsenstreiks in Frankreich erhalten bei Verspätungen und Ausfällen keine Entschädigung.
Wird ein Flug annulliert oder verzögert er sich um mehr als drei Stunden, steht Passagieren nach EU-Recht eigentlich eine Ausgleichszahlung zu – nicht aber bei einem Streik. Denn dann liegt nach derzeitiger Rechtsprechung ein Fall von höherer Gewalt vor. Wegen eines Streiks der Fluglotsen müssen sich Reisende heute (26. Januar) auf Störungen im französischen Luftverkehr einstellen.