Luxemburg (dpa) – Zwölfeinhalb Jahre nach dem Absturz eines Luxair-Flugzeuges, bei dem 20 Menschen starben, soll am (morgigen) Donnerstag (9.00 Uhr) in Luxemburg die juristische Aufarbeitung des Unglücks beendet werden. Der Kassationsgerichtshof urteilt darüber, ob den Hinterbliebenen Anfang 2014 zu Recht insgesamt rund 400 000 Euro Schadenersatz zugesprochen worden sind. Dabei geht es vor allem […]

Luxemburg (dpa) – Zwölfeinhalb Jahre nach dem Absturz eines Luxair-Flugzeuges, bei dem 20 Menschen starben, soll am (morgigen) Donnerstag (9.00 Uhr) in Luxemburg die juristische Aufarbeitung des Unglücks beendet werden. Der Kassationsgerichtshof urteilt darüber, ob den Hinterbliebenen Anfang 2014 zu Recht insgesamt rund 400 000 Euro Schadenersatz zugesprochen worden sind. Dabei geht es vor allem um Ansprüche von Angehörigen dreier deutscher Familien.

Vor dem hohen luxemburgischen Gericht geht es ausschließlich um zivilrechtliche Fragen. Die Luxair-Maschine war am 6. November 2002 auf dem Weg von Berlin nach Luxemburg kurz vor dem Ziel abgestürzt. Unter den Toten waren 15 Deutsche.

Strafrechtlich war unter die Tragödie bereits im März 2012 ein Schlussstrich gezogen worden. Damals war der Pilot der Fokker 50 wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu dreieinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Drei weitere ehemalige Mitarbeiter der luxemburgischen Fluggesellschaft Luxair bekamen Bewährungsstrafen zwischen eineinhalb und zwei Jahren.