Berlin (dpa/tmn) – Passagiere müssen mindestens 14 Tage vor Abflug darüber informiert werden, wenn ein Flug gestrichen wird. Andernfalls haben sie Anspruch auf eine finanzielle Ausgleichsleistung. Das gilt auch, falls Passagiere auf einen Alternativflug umgebucht werden, der nicht zeitnah zum ursprünglichen Termin liegt. Oder falls die Fluggesellschaft nicht nachweisen kann, dass die Annullierung durch außerordentliche […]

Berlin (dpa/tmn) – Passagiere müssen mindestens 14 Tage vor Abflug darüber informiert werden, wenn ein Flug gestrichen wird. Andernfalls haben sie Anspruch auf eine finanzielle Ausgleichsleistung. Das gilt auch, falls Passagiere auf einen Alternativflug umgebucht werden, der nicht zeitnah zum ursprünglichen Termin liegt. Oder falls die Fluggesellschaft nicht nachweisen kann, dass die Annullierung durch außerordentliche Umstände verursacht wurde. Darauf weist das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) in einem Faltblatt zu Fluggastrechten hin. Verbraucher können es kostenlos auf den Seiten des BMVI herunterladen.