Flugzeug kehrt um: Passagieren steht Ersatzbeförderung zu
Hannover (dpa/tmn) – Muss ein Flugzeug umkehren, steht Passagieren nach der Landung ein Ersatzflug zu. Die Airline muss sie dann so schnell wie möglich auf andere Weise an ihr Ziel bringen. «Die Airline hat die Pflicht, den Passagier zu befördern. Der hat schließlich für das Ticket gezahlt», erklärt Reiserechtler Paul Degott. Deshalb sollten Reisende sich […]
Hannover (dpa/tmn) – Muss ein Flugzeug umkehren, steht Passagieren nach der Landung ein Ersatzflug zu. Die Airline muss sie dann so schnell wie möglich auf andere Weise an ihr Ziel bringen. «Die Airline hat die Pflicht, den Passagier zu befördern. Der hat schließlich für das Ticket gezahlt», erklärt Reiserechtler Paul Degott. Deshalb sollten Reisende sich in so einem Fall besser nicht das Geld für ihr Ticket erstatten lassen. Dann haben sie nämlich keinen Beförderungsanspruch mehr und müssen sich selbst um die Weiterreise kümmern.
Mit Schadensersatz können die Passagiere allerdings in den meisten Fällen nicht rechnen. Denn ob ein Flugzeug umkehren muss, entscheidet allein der Pilot. Er hat die Verantwortung für die Maschine, das Personal und die Passagiere. «Sieht er die Sicherheit gefährdet, entscheidet er, ob das Flugzeug umkehren oder gar notlanden muss», erklärt Degott. Nur wenn der Flugkapitän sich fehlerhaft verhält, können Passagiere Schadensersatz fordern. Immer wieder kehren Flugzeuge um, oft ist strenger Geruch an Board die Ursache. Manchmal kann aber auch ein medizinischer Notfall der Grund dafür sein, dass ein Flieger umkehrt oder notlanden muss.