Gießen/Wölfersheim (dpa) – Ein Jahr nach dem schweren Flugzeugunglück mit acht Toten in Hessen sind die Ermittlungen gegen einen Arzt zum Teil eingestellt worden. Ihm war fahrlässige Tötung vorgeworfen worden, weil er einen Piloten fälschlicherweise für flugtauglich erklärt habe. Es müsse aber von einem tragischen Unfall ausgegangen werden, «bei dem ein Verschulden eines der beiden […]

Gießen/Wölfersheim (dpa) – Ein Jahr nach dem schweren Flugzeugunglück mit acht Toten in Hessen sind die Ermittlungen gegen einen Arzt zum Teil eingestellt worden. Ihm war fahrlässige Tötung vorgeworfen worden, weil er einen Piloten fälschlicherweise für flugtauglich erklärt habe. Es müsse aber von einem tragischen Unfall ausgegangen werden, «bei dem ein Verschulden eines der beiden Flugpiloten nicht feststellbar ist», teilten Staatsanwaltschaft und Polizei am Dienstag in Gießen mit. Dass das Unglück auf eine mögliche akute Erkrankung des Piloten zurückzuführen sei, könne nicht nachgewiesen werden.

Bei dem Unfall im Dezember 2012 nahe der Gemeinde Wölfersheim waren zwei Kleinflugzeuge in der Luft zusammengeprallt und abgestürzt. Dabei starben acht Menschen, darunter vier Kinder. Der Staatsanwalt hatte gegen den Mediziner aus Niedersachsen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung ermittelt. Die Ermittlungen wegen Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse laufen dagegen weiter.